20.11.2011

Stevia - sündhaft süß und endlich mit EU-Zulassung.

Stevia, auch Süßkraut genannt, ist eine zuckersüße Pflanze aus Paraguay, die seit Jahrhunderten von den Guaraní-Indianern als Medizin und zum Süßen von Mate-Tee verwendet wird. Ihre Süßkraft kann sich schmecken lassen: Stevia-Blätter haben eine bis zu 30fach, Stevia-Extrakte sogar eine bis 300fach höhere Süßkraft als Zucker – und das alles mit Null Kalorien! Man spricht auch vom Wundersüßstoff, der auch Diabetikern und Übergewichtigen Genuss ohne Reue verspricht.

 

Bereits im letzten Jahr habe ich ausführlich über diesen Super-Süßstoff berichtet, der bis dato in Deutschland als Lebensmittel nicht zugelassen war. Zwar konnte man Stevia zum Beispiel in Reformhäusern und Drogeriemärkten kaufen, allerdings fand der Verkauf in einer rechtlichen Grauzone statt. Um das Lebensmittelrecht der EU zu umgehen, wurde Stevia als Badezusatz oder Kosmetika angeboten. In Japan dagegen ist der natürliche Süßmacher schon seit den 70er Jahren als Naturprodukt erlaubt und bestimmt dort 40 Prozent des Süßstoffmarktes. In den USA ist es als Nahrungsergänzung genehmigt. Vorreiter in Europa war die Schweiz, wo Stevia seit 2008 zugelassen ist, Frankreich folgte 2009.

 

Vergangenen Montag, am 14.11.11 dann endlich der lang ersehnte Moment: Nachdem die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit  (EFSA) Stevia weder eine krebserregende, genverändernde, noch fruchtschädigende Wirkung nachweisen konnte, wurde ihre Unbedenklichkeit verkündet, woraufhin Brüssel endlich grünes Licht für das Süßkraut gegeben hat. Stevia ist somit von der Europäischen Union für verschiedene Lebensmittelkategorien als Zusatzstoff zugelassen.

 

Ab dem 3. Dezember 2011 werden Lebensmittel wie Getränke, Soft-Drinks, Schokolade oder Müslis die mit Stevia gesüßt sind, im Handel zu finden sein. Allerdings ist der Süßstoff nicht unbegrenzt einsetzbar. Um sicherzustellen, dass die zugelassene Höchstmenge von 4 mg/kg Körpergewicht nicht überschritten wird, wurden von der EU auch Höchstmengen innerhalb der verschiedenen Lebensmittelkategorie festgelegt. Das bedeutet, dass zum Beispiel in einer Limonade nur 30 Prozent des Zuckers durch Stevia ersetzt werden darf.  Dr. Udo Kienle Stevia-Forscher  und Buchautor der Universität Hohenheim ist optimistisch und sieht großes Zukunftspotential für diesen Süßstoff. In seinem Buch „Stevia rebaudiana - Der Zucker des 21. Jahrhunderts – Spurbuchverlag“  lässt der Autor den Verbraucher hinter die Kulissen blicken und erzählt in Form eines bizarren Wirtschaftskrimis, die wahren Beweggründe, für die Zögerliche Zulassung.

 

Leckere Rezepte mit Stevia finden Sie im Übrigen in unserem LOGI-Back- und Dessertbuch vom systemed-Verlag, ebenso eine Tabelle mit Tipps zur richtigen Dosierung von Stevia. 






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